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Fahrschule - Unterricht - Führerscheinklassen |
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Der Führerschein bzw. der Führerscheinunterricht setzt in den verschiedenen Führerscheinklassen u.a. auch ein gewisses Mindestalter vorraus sowie eine augenärztliche Bescheinigung. Weiteres entnehmen Sie bitte der entsprechenden Führerscheinklasse auf unserer Seite
» Die Führerscheinklassen «
Theoretischer Unterricht
Natürlich gibt es auch beim EURO DRIVE-TEAM theoretischen Unterricht, sogar bis zu 4 mal in der Woche für Intensivkursteilnehmer.
Bei uns wird die Theorie nicht langweilig, dafür sorgt schon unser gut ausgebildetes Personal, moderne PC Arbeitsplätze, die freundliche helle Atmosphäre unserer Fahrschule und IHR.
An den PC Arbeitsplätzen lässt sich eine ähnliche Umgebung wie beim TÜV simulieren, damit sich auch jeder mit der "Prüfungssituation" vertraut machen kann.
Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhalten Sie viele wertvolle Tipps und Informationen. |
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönlichen Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
sowie Bahnübergänge
- Andere Teilnehmer am Straßenverkehr, Besonderheiten und Verhalten Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen,
( Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften)
- Lebenslanges Lernen
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
- umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen.
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Theorie und Praxis
Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse M: Kleinkrafträder (Roller);
beschränkt auf 45 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder;
beschränkt auf 80 km/h; ab 16 Jahren
- Klasse A: Motorradführerschein;
ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis 25 kW
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A
für Personen ab 25 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren;
ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein;
ab 18 Jahren (offiziell laut Gesetzgeber)
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder
parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse C: mehr als 3500 kg und Anhänger bis 750 kg
Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre
(ärztliche und augenärztliche Untersuchung), Mindestalter - 18 Jahre
- Klasse C1: mehr als 3500 kg bis 7500 kg und Anhänger
bis 750 kg.
Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung),
Mindestalter - 18 Jahre
- Klasse CE: mehr als 3500 kg und Anhänger über 750 kg
Befristung ab 50. Lebensjahr jeweils 5 Jahre
(ärztliche und augenärztliche Untersuchung),
Mindestalter - 18 Jahre
- Klasse C1E: mehr als 3500 kg bis 7500 kg und Anhänger
über 750kg Kombinationen bis
höchstens 12.000 kg
Mindestalter - 18 Jahre
- Klasse D: mehr als 8 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750 kg Befristung jeweils 5
Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) Mindestalter - 21 Jahre
- Klasse D1: bis 16 Fahrgastplätze und Anhänger bis 750 kg Befristung jeweils 5
Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) Mindestalter - 21 Jahre
- Klasse DE: mehr als 8 Fahrgastplätze und Anhänger über 750 kg Befristung jeweils 5
Jahre (ärztliche und augenärztliche Untersuchung) Mindestalter - 21 Jahre
- Klasse D1E: bis 16 Fahrgastplätze und Anhänger über 750kg Kombinationen bis
12.000 kg (Anhänger bei Leermasse Bus) dürfen gefahren werden. Mindestalter - 21 Jahre
- sowie L, T, S ... - siehe auch » Führerscheinklassen «
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