LKW-Fahrer die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 und Busfahrer die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben müssen nach dem BKrFQG jeweils 5 Weiterbildungsmodule innerhalb von 5 Jahren absolvieren:
Für LKW-Fahrer:
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Modul 5: Ladungssicherung
Für Bus-Fahrer:
Modul 1: Eco-Training
Modul 2: Markt und Image
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr