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EU-Kraftfahrer – Güterkraftverkehr und Personenbeförderung

Ein Berufskraftfahrer muss andere Voraussetzungen  erfüllen, als ein normaler Kraftfahrer. Des weiteren werden bei Berufs- Kraftfahrern Vergehen, Nachlässigkeiten,  empfindlicher geahndet. Weiterbildung und gerade die Fortbildung (alle 5 Jahre) sind schon lange ein „MUSS“ für den Berufskraftfahrer. 

Wer seinen Führerschein

  • nach dem 9.September 2008 (Klasse D/D1 und DE/D1E) bzw.
  • nach dem 9. September 2009 (Klasse C/C1 und CE/ C1E) erwirbt,

muss eine Grundqualifikation vorzeigen können. 

Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

Die „normale“ Grundqualifikation
durch Ablegen der Prüfung  bei der IHK ohne Vorbereitung 

  • zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis C, CE, D, DE
  • Grundqualifikation: theoretische Prüfung (4 Std.) 
  • sowie praktische Prüfung (2 Std. + 30 Min. + 60 Min.)

zur Erlangung des Befähigungsnachweises 

Die „beschleunigte“ Grundqualifikation
Mit Unterricht und dadurch verkürzter Prüfung

  • zusätzlich zum Erwerb der Fahrerlaubnis C, CE, D, DE
  • 140 Stunden Unterricht und dadurch nur verkürzte, theoretische Prüfung (90 min. )